Die Grundlagen der Schweizer Altervorsorge sind eigentlich schnell erklärt. Man spricht von drei Säulen, die aufeinander aufbauen. Die erste Säule dient der Existenzsicherung, die zweite Säule soll den gewohnten Lebensstandard halten helfen, die dritte Säule kann dann alle weitergehenden individuellen Bedürfnisse befriedigen. Das von mir hier beschriebene System der Schweizer Altersvorsorge wird vereinfacht dargestellt, ausgelegt auf einen abhängig Beschäftigten mit einigermassen normaler Erwerbsbiographie. Spezialfälle sind z.B. Teilzeitbeschäftigte mit sehr niedrigem Pensum und auf der anderen Seite auch selbständige Unternehmer mit ggf. hohem Einkommen. Diese und andere Spezialfälle bleiben unberücksichtigt. Hier eine Darstellung des 3-Säulen-Prinzipes:
"Alters- und Hinterlassenenversicherung
& Invalidenversicherung"; AHV, IV, EO
Obligatorische staatliche Vorsorge im Umlageverfahren, jeder zahlt ein entsprechend seiner Leistungsfähigkeit.
-> staatliche Rente
2. Säule berufliche Vorsorge
Pensionskasse der Arbeitgeber;
BVG, UVG
Obligatorische Vorsorge beim Arbeitgeber im Kapitaldec–kungsverfahren, Einzahlungen geteilt, incl. Risikodeckung.
-> berufliche Rente oder Kapitalauszahlung
laut Bundesverfassung
Freiwilliges, privates, steuerlich bevorzugtes aber zeitlich festgebundenes Sparen in Säule 3a, frei & ungebunden in Säule 3b.
-> Kapital, Vermögen
Die spezifischeren Informationen zu den drei Säulen folgen in separaten Artikeln. Grundsätzlich ist noch zu bemerken, dass die eigene individuelle Gestaltungsmöglichkeit auf die Altersvorsorge von der 1. Säule zur 3. Säule steil ansteigt. Den grössten Spielraum für sparsame Zeitgenossen hat man bei der 3. Säule. Oder anders gesagt: Bei der 1. Säule (AHV) macht alles der Arbeitgeber, bei der 2. Säule muss man schon manchmal mit der Pensionskasse des Arbeitgebers zusammenspannen und Entscheidungen treffen, bei der 3. Säule macht und entscheidet man alles selbst.
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