Eine Übersicht zum Schweizer Pensionsvorsorgesystem findet sich hier.
Die 2. Säule (berufliche Vorsorge)
Die 2. Säule der Altersversorgung ist für viele Menschen in der Schweiz die stärkste und oft mit Abstand wichtigste Säule bei der eigenen Absicherung für das Alter. Für sehr viele Personen stellt sie zudem den grössten Batzen des eigenen Vermögens dar.
Im Prinzip hat jeder abhängig Beschäftigte ab einem bestimmten Arbeitspensum und Alter Zugang zur Pensionskasse (PK) des Arbeitgebers. Dort zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wohldefinierte und nicht unerhebliche Mittel ein, die im Laufe des Lebensalters sogar noch erhöht werden und idealerweise kontinuierlich Zins abwerfen.
Der Spielraum bei der Ausgestaltung dieser Pensionskassen erscheint zunächst relativ klein, denn vieles ist haargenau im Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Dennoch sollte man nicht unterschätzen, dass man auch einige eigene Gestaltungsmöglichkeiten hat, dazu später mehr.
Grundsätzlich möchte ich zur Ausgestaltung der 2. Säule hier nicht zuviel schreiben, denn dazu gibt es bereits mehr als genug weiterführende Übersichten. Zunächst verweise ich auf die Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherung BSV. Dann kann man sich auch bei vielen Versicherungen und auch bei der eigenen PK oft bestens zu den Grundlagen informieren. Googelt einfach danach.
Mein hier dargestellter Zugang zur 2. Säule ist eher so, dass ich aufzeigen möchte, zu welchen Zeitpunkten (Jahresringen...) man sich wirklich Gedanken dazu machen soll und warum. Vor allem zu Beginn des Arbeitslebens machen sich die meisten Beschäftigten kaum oder gar keine Gedanken und verpassen möglicherweise Chancen.
Die Jahresringe der PK-Gestaltungsmöglichkeiten
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Vor der Anstellung - Den ersten und langfristig wohl bedeutendsten Einfluss hat man mit der Wahl des Arbeitgebers. Denn der bestimmt die PK. Leider ist es gar nicht
so einfach, im Voraus zur jeweiligen PK wirklich gute und belastbare Informationen zu bekommen.
Grundlegende Vergleichswerte finden sich in der Pensionskassenstudie von Swisscanto. Damit lassen sich die Daten der möglicherweise zukünftigen PK vergleichen - wenn man sie denn bekommt. Folgende Variablen würden dazu wertvollen Input liefern:
Deckungsgrad
Verhältnis Aktive zu Rentnern
Umwandlungssatz
Sollrendite
Grundsätzlich gilt auch: Vorsorgeeinrichtungen mit "Leistungsprimat" sind für die Mehrheit der Versicherten die vorteilhaftere Variante und lassen manchen Kandidaten bei der Bewerbung aufhorchen. Leider ist diese Organisationsform im Rückzug und fast nur noch bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zu finden. In PKs von privaten Firmen findet sich vorwiegend das "Beitragsprimat". - Kurz nach der Anstellung - Vorbestehendes Vorsorgevermögen ist nun bei der neuen PK angekommen, falls vorhanden. Zu diesem Zeitpunkt sollte man sich nun das Pensionskassenreglement näher anschauen. Manchmal finden sich dort vorteilhafte Regelungen zum Einkauf in die PK, die aber zeitlich knapp befristet sind und bald nach Anstellung wahrgenommen werden müssen.
- Im Laufe des Anstellungsverhältnisses - Immer wieder mal schauen, was sich bei der PK so tut. Das Reglement hilft. Vielleicht will der eine oder andere sparsame Zeitgenosse mitbestimmen und lässt sich in den Pensionskassenrat wählen, falls vorgesehen. Vielleicht kann man freiwillig seine Einzahlungen steuermindernd erhöhen oder einmalige Einzahlungen vornehmen. Eventuell braucht man Mittel für eine Immobilie und entnimmt dafür Gelder der Pensionskasse.
- Gegen Ende des Arbeitslebens - schon 8-10 Jahre vor der geplanten Pensionierung kann man ggf. weitere Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzen. Relativ beliebt war lange Zeit das Modell, während gutbezahlter Vollzeitbeschäftigung (und hoher Steuerprogression) umfangreiche Einzahlungen in die PK zu tätigen, hochrentierlich damit Steuern zu sparen und recht kurze Zeit später geringer versteuert für die Amortisation von Hypotheken wieder zu entnehmen. Die meisten PK und Steuerbehörden goutieren dieses kurzfristige Vorgehen heutzutage nicht mehr. Bei genügendem zeitlichen Abstand zwischen Einzahlung und Entnahme ist es aber weiterhin möglich.
- Zur Pensionierung - Jetzt heisst es Farbe zu bekennen. Will man die Gelder monatlich als Pension beziehen oder entscheidet man sich für den (zu versteuernden) Kapitalbezug. Oder eine Mischform davon. Was geht, regelt wiederum das eigene Pensionskassenreglement. Und wieviel Steuern man bezahlt, bestimmt vor allem der Kanton, in dem man wohnt. Eine frühzeitige Beratung kann in komplizierteren Fällen recht hilfreich sein um optimale Lösungen zu finden.
Man erkennt schnell, dass die zweite Säule ein weites Feld für intensivere Beschäftigung bietet. Dieser "erweiterte Grundlagenartikel" wird daher sicher nicht der letzte Beitrag zu diesem Thema bleiben. Wichtigstes Fazit für heute ist, dass man sich in jeder Phase eines Anstellungsverhältnisses mit der eigenen Pensionskasse beschäftigen sollte. Vorerst keine Zeit für "laissez faire" also...
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