In Deutschland kennt die Wirtschaftsauskunft SCHUFA, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, praktisch jedermann. Diese gibt an ihre Mitglieder Informationen zur Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von potenziellen Geschäftspartnern weiter.
Die entsprechenden privaten Institutionen der Schweiz sind dagegen so gut wie unbekannt. Von den Auskunfteien mit Namen wie CRIF, ZEK, IKO oder Bisnode hat kaum jemand gehört, einzig Intrum Justitia hat einen klingenden Namen.
In der Schweiz haben sich vielmehr die staatlich meist auf Gemeindeebene geführten Betreibungsämter in der öffentlichen Wahrnehmung als Hüter der Zahlungsfähigkeit etabliert. Dort fordert man in der Regel eine Betreibungsauskunft an, wenn man gegenüber einem Geschäftspartner einen Nachweis seiner unbefleckten Bonität braucht. Bei Vermietungen ist dies z.B. regelmässig der Fall.
Beim Blog Investmentmosaik habe ich einen schönen Übersichtsartikel zur Schufa gefunden, der alle wichtigen Fragen dazu erklärt. Daher gehe ich auch nicht weiter dazu ein.
Als Schweizer habe ich mir allerdings die Frage gestellt, ob auch ich dort einen Eintrag habe, zumal ich Konten und Kredite in Deutschland habe.
Mit den Anweisungen des Artikels habe ich also einen Anfrage bei der Schufa gestartet. Diese Auskünfte sind regulatorisch vorgeschrieben und erfolgen einmal pro Jahr kostenlos. Man muss nur sein Begehren in einer Maske auf der Webseite eingeben.
Die Antwort erfolgt aus Sicherheitsgründen per langsamer Briefpost. Und in der Tat habe ich nach einigen Tagen einen Brief in die Schweiz erhalten mit seitenweisen Auskünften zu den gespeicherten Daten und nicht zuletzt mit meinem persönlichen Bonitätsscore.
Schon aufregend, aber das Ergebnis war dann sehr beruhigend, der Score liegt bei 98.79% und damit gelte ich als äusserst geringes Kreditrisiko. 😁
Während es früher Zeiten gab, zu denen die Schufa vehement kritisiert wurde, scheint das System heutzutage stabil und ist weitgehend etabliert. Es gibt im Internet sogar mannigfaltige Anweisungen, wie man seinen Score verbessern kann. Von Fehlern und Ungerechtigkeiten wird kaum mehr berichtet und auch die Auskunftspflicht scheint sichtlich zu funktionieren. Dennoch fehlerhafte Einträge kann man übrigens auch berichtigen lassen.
Von meiner Seite eine gute Erfahrung. Die Anfrage hat auch für eine Schweizer Adresse bestens geklappt, die Daten sind akkurat und die Auskunft beruhigend.
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