Im November bin ich bisher nicht dazu gekommen, längere Beiträge zu recherchieren. Grund dafür ist die vorübergehende leichte Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds nach einer Operation. Alles geplant und so bemessen, dass es sich noch in meinen beruflichen Alltag gut integrieren lässt. Dennoch - da somit neben etwas Pflege die Versorgung der Familie allein auf mir lastet, bleibt weniger Zeit zum Schreiben.
Eine Sache möchte ich mir aber noch genauer Anschauen. Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer in der Schweiz, wenn ein Familienmitglied erkrankt oder verunfallt und intensiver gepflegt oder betreut werden muss? Bei kleineren Kindern ist dies ja schnell mal der Fall, dass sie Fieber haben und nicht in die eigentlich vorgesehene Betreuungseinrichtung können. Was kann sich ein berufstätiges Elternteil dann erlauben?
Artikel 36 des Arbeitsgesetz ArG bietet klare Handhabe mit folgenden Punkten und erlaubt
- bis zu drei Tage Abwesenheit
- gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
- zur Betreuung erkrankter Kinder
Weniger klar wird die Angelegenheit bei Abwesenheiten wegen erkrankter Ehepartner und bei eingetragenen Partnern, ist aber dennoch meist auch akzeptiert. Im Graubereich bewegt man sich bei weiterer Verwandschaft wie Geschwistern oder Eltern. Dass in der Fehlzeit der Lohn fortgezahlt wird, geht aus dem ArG übrigens nicht hervor, man konstruiert es vielmehr aus dem Obligationenrecht.
Die Abwesenheit kann auch in mehreren getrennten Ereignissen wahrgenommen werden. Bis zu insgesamt 10 Tage im Jahr gelten als machbar.
Aus den anderen Absätzen des obigen Artikels geht - etwas diffuser - hervor, dass der Arbeitgeber auf mögliche Betreuungsverpflichtungen Rücksicht nehmen muss. So darf man z.B. in einer länger als üblich festgesetzten Mittagspause Betreuungspflichten nachgehen. Und Überzeitarbeit kann nur mit Einverständnis der den Betreuungsaufgaben nachgehenden Arbeitnehmer angeordnet werden. Das alles sind natürlich Regeln, die viel Spielraum lassen. Mit guten Arbeitgebern kann man aber reden und findet eine Lösung. Im Übrigen haben etliche Firmen durchaus weitergehende Regeln als obige Minimalvariante.
Darüberhinaus versucht sich der Bundesrat an einem Ausbau der Betreuungsregeln und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in der Vernehmlassung. Weniger beliebt sind bei den Arbeitgebern dann die Kosten dieser meist gut gemeinten Vorschläge.
Nun wurde ja vor wenigen Wochen vom Volk einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zugestimmt. Eine zuckersüsse Initiative, nett und allseits willkommen, ein Anderer zahlt es ja. Schade, denn meiner Meinung nach hätte man dieses Geld eben dringender gebrauchen können für den Ausbau obiger Betreuungsregeln im Notfall. So mancher frisch gebackener Vater wird sich über seine Aufgaben noch wundern, wenn seine bezahlten Ferien vorüber sind.
Ich weiss, dass meine Meinung nicht Mainstream ist. Dennoch denke ich, dass es sinnvoller wäre, die Betreuung Angehöriger in Notfällen per Gesetz zu regeln und die kuschelige Daueranwesenheit des Papas nach der Niederkunft seiner Partnerin um gotteswillen halt mit Ferien zu lösen. Und viele Firmen springen auf den Ferien-Zug sowieso schon mit (besseren) freiwilligen Lösungen auf.
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