Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV zusammen mit der
Invalidenversicherung bildet die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge. Sie dient der Existenzsicherung im Alter oder bei Invalidität.
Das Schweizer System der Altersvorsorge basiert auf drei Säulen. Von der AHV mit sehr wenig Gestaltungsspielraum bis zur privaten Vorsorge mit vielen Gestaltungs–möglichkeiten.